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   VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23   

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VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23 (https://dejure.org/2023,27463)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2023 - 20 L 115.23 (https://dejure.org/2023,27463)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2023 - 20 L 115.23 (https://dejure.org/2023,27463)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 1 AufnahmeVO-SbP, § 15 Abs 2 AufnahmeVO-SbP, § 15 Abs 2 S 1 Alt 3 AufnahmeVO-SbP, § 15 Abs 6 AufnahmeVO-SbP, § 123 VwGO

 
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20

    Aufnahme; Grundschule; Staatliche Europa-Schule Berlin; bilinguales

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dabei hängt die Form der Fehlerkorrektur maßgeblich von der Art des behördlichen Fehlers und der Frage ab, in welchem Stadium des Aufnahmeverfahrens dieser aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Ausgehend davon, dass die durch fehlerhafte Aufnahme eines Bewerbers bewirkte Rechtsverletzung regelmäßig dadurch kompensiert wird, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält, ist, wenn mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten haben, der freie Platz unter ihnen zu verlosen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 1. April 2021 - VG 3 L 37/21 -, juris m.w.N. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15

    Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dieses Vorgehen unterscheidet sich von einer von den Antragstellern - aufgrund der missverständlichen Formulierung des Antragsgegners (Bl. 209 des Verwaltungsvorganges) - unterstellten Besetzung eines Platzes im Rahmen des gewöhnlichen Nachrückverfahrens, welches grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents dient, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 1. April 2021 - VG 3 L 37/21 -, juris m.w.N. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13

    Oberschule; Aufnahme in die -; Schulform; einstweilige Anordnung; Eilverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dieses Vorgehen unterscheidet sich von einer von den Antragstellern - aufgrund der missverständlichen Formulierung des Antragsgegners (Bl. 209 des Verwaltungsvorganges) - unterstellten Besetzung eines Platzes im Rahmen des gewöhnlichen Nachrückverfahrens, welches grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents dient, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2020 - 3 S 100.20

    Übergang in die Sekundarstufe I; Übernachfrage; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Nachdem der Antragsgegner den Fehler der überkapazitären Aufnahme der Schülerin E.G. noch im Widerspruchsverfahren erkannt hatte, ist dieser dadurch adäquat ausgeglichen worden (vgl. Blatt 208 und 209 des Ordners "Auswahlverfahren, Ablehnungen Auswahlverfahren"), dass vom Antragsgegner ein zusätzlicher Schulplatz bereit gestellt und an die Widerspruchsführerin C.Q. vergeben wurde, die auf der bereits ausgelosten "Nachrückerliste" mit Platz 2 den rangnächsten Platz nach dem Schüler O.V. [Bl. 355 VV und Bl. 645 VV]) einnahm, der jedoch im Gegensatz zu ihr keinen Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung erhoben hatte (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2020 - OVG 3 S 100/20 -, EA S. 2f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - 3 S 45.18

    Recht auf Bildung; Anspruch auf Schulplatz bei Übernachfrage;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Soweit sie vortragen, die Übergewichtung der Kompetenzbewertung führe zu ungerechten Ergebnissen, die durch den Schulzweck nicht gerechtfertigt seien, und meinen, es sei nicht nachvollziehbar, warum für das Auswahlverfahren nur vier Kompetenzen herangezogen würden, verkennen sie, dass dem Gesetz- und Verordnungsgeber hinsichtlich der Frage, nach welchen Kriterien die Schulplatzvergabe bei der Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule erfolgt, ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (s. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2018 - OVG 3 S 45.18 -, EA S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13

    Oberschule, Aufnahme in die -; einstweilige Anordnung; Gymnasium;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dieses Vorgehen unterscheidet sich von einer von den Antragstellern - aufgrund der missverständlichen Formulierung des Antragsgegners (Bl. 209 des Verwaltungsvorganges) - unterstellten Besetzung eines Platzes im Rahmen des gewöhnlichen Nachrückverfahrens, welches grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents dient, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 -, juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 3 S 54.22

    Aufnahme in eine Berliner Schule besonderer pädagogischer Prägung

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 16. November 2022 - OVG 3 S 54/22 -, juris) bemängelte Rohwertermittlung hat der Antragsgegner nach Auskunft in einem Parallelverfahren (VG 20 L 8 ... ) mittlerweile durch eine Anpassung der verwendeten Auswertungstabelle zur Berechnung der Standardwerte, IQ- und Gesamtpunkte korrigiert.
  • VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
    Dass darüber hinaus die Maßstäbe zur Kompetenzermittlung zum Zwecke der Erstellung der Förderprognose im Detail festzulegen wären, ergibt sich auch nicht aus allgemeinen, für den Bereich des Prüfungsrechts entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 1. April 2021 - VG 3 L 37/21 -, juris m.w.N. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris Rn. 7 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, beide juris).
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